Buchen Sie Ihren Mietwagen
Checkliste – Das müssen Sie am Schalter vorlegen
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​Schadensprüfung vor Ihrer Anmietung
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Nutzung Ihres Mietwagens
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Was geschieht in Bezug auf Strafgebühren für
Falschparken, Maut- und andere Verkehrsgebühren?
Bitte legen Sie die folgenden Unterlagen bei Ihrer Anmietung am Schalter vor:
- Details Ihrer Reservierung, einschließlich Ihrer Adresse und Telefonnummer.
- Ihren gültigen nationalen Führerschein im Original. Bitte beachten Sie, das ggfs. eine internationale Fahrerlaubnis vorgelegt werden muss
- Eine gültige Kreditkarte im Namen des Hauptfahrers, um die Kosten der Anmietung und der Kaution zu decken und die Kreditkarte mit der das Fahrzeug gebucht wurde (falls abweichend).
- Ein drittes Dokument zu Ihrer Identifikation, wie bspw. einen Personalausweis oder Reisepass.
- Einen gültigen Führerschein und ein zusätzliches Dokument zur Identifizierung für jeden Zusatzfahrer.
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Wir reinigen und überprüfen unsere Fahrzeuge vor der Vermietung und händigen Ihnen das Formular Informationen über Kleinschäden aus, in dem wir alle vorhandenen Schäden am Mietwagen vermerken. Es ist wichtig, dass Sie den Zustand des Fahrzeuges prüfen. Falls zu diesem Zeitpunkt Mängel festgestellt werden, welche nicht auf dem Dokument vermerkt sind, so informieren Sie bitte einen Stationsmitarbeiter, damit das Übernahmeprotokoll entsprechend ergänzt werden kann, bevor Sie das Formular unterschreiben und losfahren.
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Wenn Sie Ihr Fahrzeug länger nutzen möchten, als Sie es ursprünglich gebucht haben, können Sie unser Kontaktformular aufrufen um eine Verlängerung zu buchen. Wir bevorzugen auch noch die telefonische Bestätigung einzuholen, damit Sie Ihr Anliegen schriftlich und persönlich angeben um den freien Zeitraum bestätigt zu bekommen.
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Sie sind verantwortlich für die Zahlung aller Bußgelder, Maut- und anderer ähnlicher Gebühren, die während des Mietverhältnisses entstehen. Die Aufforderung zur Zahlung dieser Gebühren und Strafgelder wird in manchen Fällen an uns gesendet. Wir werden die Gebühren zahlen und diese dann einschließlich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr an Sie weiterberechnen. Diese Gebühr wird nicht erhoben, sofern Sie nachweisen, dass Sie für den Schaden nicht verantwortlich sind, dass kein Schaden entstanden ist bzw. der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die Gebühr.
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